Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V.

Ausbildung als Straßenwärter/-in

Straßenwärter/-in

Die Hauptaufgaben des Straßenwärters liegen in der „Erfüllung der Verpflichtung staatlicher und kommunaler Stellen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen.“

Als Straßenwärter arbeiten Sie mit modernsten Fahrzeugen und Geräten und kontrollieren das Straßennetz, setzen Fahrbahndecken instand, halten Entwässerungsanlagen funktionsfähig, pflanzen und pflegen umweltgerecht Bäume, Sträucher, Grünanlagen und Biotope, stellen Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen auf und sorgen im Winterdienst für verkehrssichere Straßen.

Diesen überwiegend handwerklichen Tätigkeiten im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst steht das kosten- und leistungsbewusste Handeln, der Umgang mit computergestützten Winterdienstfahrzeugen, der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln bei der Erfassung der Leistungen sowie der Arbeits- und Ablaufplanung gegenüber.


Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in

Rechtlich ist für die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse bilden jedoch gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.

Schulische Voraussetzungen
  • alle Schulabschlüsse
  • gute Kenntnisse in Mathematik
  • Vorkenntnisse im Bereich Werken/Technik
Persönliche Voraussetzungen
  • gute Augen-Hand-Koordination
  • handwerkliches Geschick
  • gute Reaktionsgeschwindigkeit

Gegenstand der Berufsausbildung zum Straßenwärter/-in sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung,
  • Betriebswirtschaftliches Handeln,
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung,
  • Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien,
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  • Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen,
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken,
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen,
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen,
  • Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme,
  • Durchführen des Winterdienstes,
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung,
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz.

Die Ausbildungsvergütung:

Die Ausbildungsvergütung des Straßenwärters ist im Tarifvertrag geregelt. Ob der Tarifvertrag Anwendung findet richtet sich nach betrieblichen Gegebenheiten.

tarifliche Ausbildungsvergütung Straßenwärter

Straßenwärter/innen finden oft Anstellung im öffentlichen Dienst. Mögliche Arbeitgeber sind dabei zum Beispiel Städte, Gemeinden und Kreise. Der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst sieht folgende Ausbildungsvergütung vor:

Ausbildungsvergütung öffentlicher Dienst Straßenwärter

Der Link zum Berufsfilm Straßenwärter/-in

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Straßenwärter/-in finden Sie unter folgendem Link:

BERUFENET - Straßenwärter/-in


Die BiW-Standorte für die außerbetriebliche Ausbildung zum/r Straßenwärter/-in:

Ausbildungsberuf

AFZ Erfurt

EBL Frankfurt

BZO Gera

AFZ Nordhausen

AFZ Walldorf

AFZ Weimar

Straßenwärter/-in - - - - X -

Berufsausbildung im Überblick:

1. Ausbildungsjahr

Berufliche Grundbildung ca.

  • 21 Wochen Ausbildungsbetrieb
  • 18 Wochen im Ausbildungszentrum
  • 13 Wochen Berufsschule
2. Ausbildungsjahr

Allgemeine berufliche Fachbildung ca.

  • 29 Wochen Ausbildungsbetrieb
  • 10 Wochen Ausbildungszentrum
  • 13 Wochen Berufsschule

 Zwischenprüfung

3. Ausbildungsjahr

Besondere berufliche Fachbildung ca.

  • 34 Wochen Ausbildungsbetrieb
  • 6 Wochen Ausbildungszentrum
  • 12 Wochen Berufsschule

Abschlussprüfung

als Straßenwärter/-in