Kursnummer: VKS-13
EU-Richtlinie 2003/59/EG schreibt zukünftig den Erwerb eines Befähigungsnachweises für alle beruflichen LKW- und Busfahrer vor, zusätzlich zum Führerschein. Dies gilt für Personen, die beruflich Bus fahren wollen und ihren entsprechenden Führerschein nach dem 10.09.2008 erworben haben und Personen, die beruflich LKW fahren wollen und ihren entsprechenden Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben haben. Danach ist jeweils nach 5 Jahren eine Fortbildung vorgeschrieben. Für alle Personen, die beruflich Bus oder LKW fahren wollen und ihren entsprechenden Führerschein vor den genannten Stichtagen erworben haben, gilt die Besitzstandswahrung. Sie müssen nach jeweils 5 Jahren an der Fortbildung teilnehmen, beim ersten Fristablauf sind Verkürzungen oder Verlängerungen möglich.
Themen
5 Module | á 7 h
Weitere individuelle Termine möglich!
AZAV Hinweis: AZAV zertifiziert
Registrierungsnr. (AA): 098/39/21, Modul 5.2.3; Einzelmodule Modul 5.2.4
Dauer | 5 Module á 7 Std. = 35 Std. |
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Kosten | je Modul 80,00 EUR die Module sind einzeln buchbar |
AZAV Hinweis | |
Registrierungsnr. (AA) | |
Wann & Wo? | Walldorf |
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